Um dem Missbrauch von Sozialhilfebetrug vorbeugen zu können, setzt im Kanton Aargau offenbar bereits jede zweite Gemeinde auf flächendeckende und unangemeldete Hausbesuche bei Sozialhilfebezügern. Ich bitte den Stadtrat dazu folgende Fragen zu beantworten:
- Besteht im Kanton Zürich eine gesetzliche Grundlage, damit in den Gemeinden flächendeckende und unangemeldete Hausbesuche durchgeführt werden können?
- Könnte die Stadt Dietikon solche Kontrollen in eigener Kompetenz durchführen?
- Ist der Stadtrat bereit, die Einführung solcher Kontrollen näher zu prüfen?